Sicher unterwegs – dank GRATIS Versicherungs-Package von AlpenRowdy

Lehn dich zurück und genieße den Fahrtwind – denn bei uns sind Kfz-Haftpflicht, Kasko und 24/7 Pannenhilfe im Mietpreis inkludiert.

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98 % Kundenzufriedeneheit
Sicherheit geht vor

Deine Vorteile mit dem AlpenRowdy Versicherungs-Package

  • Schutz im Schadensfall

    Vermeide finanzielle Risiken und schütze dich vor den finanziellen Folgen bei Schäden oder Unfällen.

  • 24/7 Pannenhilfe

    Sichere dir schnelle und zuverlässige Unterstützung bei Problemen oder Pannen auf der Straße.

  • Kostenloser Ersatzwagen

    Auch wenn dein Fahrzeug in die Werkstatt muss, genießt du bei uns uneingeschränkte Mobilität.

Das Versicherungs-Package im Detail

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt die Schäden ab, die du bei einem Unfall verursachst und für die du haftbar bist. Mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung bist du finanziell abgesichert und musst dir keine Gedanken über hohe Schadensersatzforderungen machen.

Was ist versichert?

  • gerechtfertigte Schadenersatzansprüche bei Sach-, Personen- und Vermögensschäden durch das Fahrzeug.
  • die Abwehr unberechtigter Ansprüche.
  • Alle Ansprüche gegen den Fahrzeugbesitzer, berechtigte Lenker, Insassen oder Personen, die den Lenker einweisen.

Was ist nicht versichert?

  • Schäden am versicherten Fahrzeug.
  • Schäden an transportierten Sachen – ausgenommen Gegenstände des persönlichen Gebrauchs.
  • Schäden bei einem Auto- oder Motorradrennen oder dazu gehörenden Trainingsfahrten.
  • Der Teil des Schadens, der die Versicherungssumme übersteigt.
  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
  • Schadenersatzansprüche des Lenkers.
  • Nuklearschäden.

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

Kein Versicherungsschutz, eingeschränkter Versicherungsschutz oder eine Regressmöglichkeit bestehen, wenn:

  • der Lenker alkoholisiert oder suchtgift­beeinträchtigt fährt.
  • der Lenker keinen Führerschein besitzt.
  • Vereinbarungen zur Verwendung des Fahrzeuges nicht eingehalten werden.
  • mehr Personen als zulässig befördert werden.

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • Vertragliche Vereinbarungen sind einzuhalten.
  • Jeder Schaden muss klein gehalten werden. Schäden, Ansprüche und die Einleitung verwaltungsbehördlicher oder gerichtlicher Strafverfahren sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
  • An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken.
  • Bei Personenschäden muss Hilfe geleistet oder für fremde Hilfe gesorgt und unverzüglich die nächste Polizeidienststelle verständigt werden.

Die Vollkaskoversicherung bietet dir einen umfassenden Schutz für dein Fahrzeug und deckt Schäden ab, die bei einem selbstverschuldeten Unfall oder bei Vandalismus entstehen. Du musst dir keine Sorgen über die Reparaturkosten machen und kannst beruhigt fahren.

Was ist versichert?

Versichert sind Schäden durch:

  • Blitzschlag, Felssturz, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck, Hagel, Hochwasser, Überschwemmungen und Sturm
  • Schmorschäden an der Verkabelung, Brand oder Explosion
  • Berührung des in Bewegung befindlichen Fahrzeuges mit Tieren aller Art auf Straßen mit öffentlichem Verkehr
  • Dachlawinen, von Gebäuden herabfallende Eiszapfen und andere Eisgebilde
  • Tierbisse an der Verkabelung (keine Folgeschäden)
  • Bruchschäden an allen Glasteilen sowie der gesamten Kunststoffverglasung
  • Diebstahl, Raub oder unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Personen, Veruntreuung oder Unterschlagung
  • mut- und böswillige Handlungen betriebsfremder Personen (“Vandalismus”)
  • Kollision des geparkten oder haltenden Fahrzeugs mit einem unbekannten Fahrzeug (“Parkschaden”)
  • Unfälle
  • Gegenstände des persönlichen Bedarfs – ausgenommen Geld, Kostbarkeiten, Wertpapiere und Dokumente aller Art – durch Einbruchdiebstahl bis € 800,-. Unter persönlichem Bedarf sind auch Gegenstände für berufliche Zwecke zu verstehen. Keinesfalls versichert sind Mobiltelefone, Kleincomputer wie Laptop, Notebook, Handheld, etc., mobile Navigationsgeräte, Fax- und Kopiergeräte sowie deren Zubehör unabhängig von privater oder beruflicher Nutzung

Der Versicherer ersetzt:

  • Reparaturkosten.
  • den aktuellen Wert des Fahrzeugs – abzüglich des Restwerts, wenn die Summe aus geschätzten Reparaturkosten und Restwert den aktuellen Wert übersteigen (Totalschaden).
  • den aktuellen Wert, wenn das Fahrzeug gestohlen oder geraubt wurde und nicht wieder aufgefunden wird..

Was ist nicht Versichert?

  • Fahrzeugschäden bei gerichtlich strafbaren, vorsätzlichen Handlungen
  • Schäden bei einem Autorennen oder dazugehörenden Trainingsfahrten
  • Schäden am Fahrzeug durch Aufruhr, innere Unruhen und Krieg
  • Schäden durch Erdbeben
  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Nuklearschäden

Gibt es Deckungsbeschränkungen?

Kein Versicherungsschutz, eingeschränkter Versicherungsschutz oder eine Regressmöglichkeit bestehen, wenn:

  • der Lenker alkoholisiert oder durch Medikamente bzw. Suchtgift beeinträchtigt fährt.
  • der Lenker keinen Führerschein besitzt.
  • Vereinbarungen zur Verwendung des Fahrzeuges nicht eingehalten werden.

Wo bin ich versichert?

In Europa – im geografischen Sinn.

Welche Verpflichtungen habe ich?

  • Jeder Schaden muss klein gehalten werden.
  • Schäden, müssen unmittelbar dem Vermieter gemeldet werden.
  • An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken.
  • Bei Schäden durch Diebstahl, Raub, unbefugten Gebrauch, Brand, Explosion und Wildschäden muss unverzüglich die nächste Polizeidienststelle verständigt werden.
  • Vor Beginn der Reparatur die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden.

Mit CITROËN ASSISTANCE bleibst du immer mobil, egal wann und wo du dich in Europa befindest. Du kannst die Hotline-Nummer 0800 220 234 kostenlos innerhalb Österreichs anrufen und wir werden alles tun, um dein Fahrzeug vor Ort zu reparieren, damit du weiterfahren kannst. Falls eine Reparatur vor Ort nicht möglich ist, bringen wir dein Fahrzeug mit einem Abschleppwagen kostenlos zur nächsten CITROËN Vertragswerkstatt.

So funktioniert’s:

Sobald du die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergriffen oder die Panne oder den Unfall gemeldet hast, ruf einfach unsere CITROËN ASSISTANCE an. Dein Ansprechpartner wird sich deiner Situation sofort annehmen und dir gemäß den geltenden Bedingungen weiterhelfen:

  • Wenn dein Fahrzeug fahrtüchtig ist, werden wir uns bemühen, eine schnelle Reparatur vor Ort oder in einer CITROËN Vertragswerkstatt zu organisieren.
  • Wenn dein Fahrzeug nicht fahrtüchtig ist, organisieren wir einen Leihwagen für dich.

Deckungsumfang:

  • Pannenhilfe, auch bei selbstverschuldeten Ereignissen wie Reifen-, Batterie-, Treibstoffpanne oder verlorenem/eingesperrtem Schlüssel.
  • Wenn eine Abschleppung erforderlich ist, wird dein Fahrzeug innerhalb von 50 km zur Heimwerkstatt, in der die CITROËN ASSISTANCE Pannenhilfe abgeschlossen wurde, geschleppt. Darüber hinaus wird dein Fahrzeug zur nächsten CITROËN Vertragswerkstatt am Ort des Pannen-/Unfalls gebracht.
  • Ein Leihwagen (maximal 4 Tage) oder
  • Die Möglichkeit, mit dem Zug oder Flugzeug nach Hause oder zum Zielort zu reisen und das reparierte Fahrzeug abzuholen oder
  • Eine Hotelunterbringung (maximal 3 Nächte).
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